Branchen-Appell an Bundestag und Bundesrat
SONNE. WIND. BIOGAS.
ALLE AUSGEBREMST.
Das EEG 2027 nimmt der ganzen Erneuerbaren-Branche die Planungsgrundlage — am härtesten dem Solardach: Aus 20 Jahren Vergütung sollen 36 Monate werden. Getragen von der Initiative SOS-EEG, offen für alle.
Noch X Tage bis zur parlamentarischen Beratung (ab September)
Was geplant ist
Aus 20 Jahren werden 36 Monate. Das Kabinett hat am 29.07.2026 beschlossen: Neue Solardächer sollen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten — nur noch anfänglich 5,2 Cent für maximal 36 Monate, danach Pflicht zur Direktvermarktung (1, 13). Dazu: 50-%-Einspeisekappung — und Netzbetreiber sollen erstmals auch von Solardächern Baukostenzuschüsse verlangen dürfen (Höhe noch offen; nach heutigen Praxiswerten wären es rund 1.000 € pro Einfamilienhaus-Anlage) (2, 19).
Und das Solardach ist nur die größte Baustelle. Dasselbe Paket würde Windprojekte in Engpassgebieten nur noch gegen Verzicht auf Abregelungs-Entschädigung ans Netz lassen (36), schreibt der Bioenergie einen abschmelzenden Ausschreibungspfad fest, den die Branche „Sterbepfad" nennt (52), und entzieht neuen kleinen Wasserkraftwerken die Marktprämie — bei Wind, Biogas und Wasserkraft geht es damit an Planung, Finanzierung und Machbarkeit ganzer Projekte (1).
Noch ist das alles Entwurf. Bundestag und Bundesrat beraten ab September.
Vier Zahlen, die man kennen muss
Mehr hätte die Weiterförderung neuer Kleinanlagen 2030 nicht gekostet (Agora Energiewende). Gespart wird also: fast nichts. (15)
So wenige Direktvermarktungs-Fälle erwartet das Ministerium selbst pro Jahr, gemessen am realen Bedarf. (14, 15)
Nicht nur das Dach: dieselbe Novelle, alle Energieträger
Netzanschluss in Engpassgebieten nur gegen Verzicht: bis zu 20 % des Jahresertrags wären entschädigungslos abregelbar — der BWE nennt das ein „Verhinderungsinstrument". (36, 40)
Unsere 6 Forderungen
- Feste Vergütung für Dächer bis 25 kW erhalten — bis die Direktvermarktung nachweislich funktioniert.
- Direktvermarktungspflicht erst, wenn die Infrastruktur steht — nicht vor flächendeckendem Smart-Meter-Rollout und bezahlbaren Prozessen.
- Keine pauschale 50-%-Kappung, keine Belastung des Eigenverbrauchs.
- Netzanschluss ohne Erpressungsklausel: keine entschädigungslose Abregelung als Anschlussbedingung — der Redispatch-Vorbehalt trifft Wind und Solar gleichermaßen und gehört gestrichen.
- Eine Bestandsperspektive für Bioenergie und kleine Wasserkraft: Ausschreibungsmengen, die den Anlagenbestand erhalten, statt „Sterbepfad" — und keine 25-kW-Ausschlussgrenze für verlässliche Kleinanlagen.
- Netzausbau und Speicher voranbringen — Engpässe an der Ursache beheben: Netze ausbauen und digitalisieren, Speicher gezielt anreizen, statt Erzeugung abzuregeln.
Der offene Brief
Der Appell im Wortlaut — jede Zahl belegt, gerichtet an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, mit allen unterzeichnenden Unternehmen.
Mitzeichnen
Häufige Fragen
Betrifft die Novelle nur Photovoltaik?
Nein. Dasselbe Gesetzespaket trifft Wind an Land (entschädigungslose Abregelung als Netzanschluss-Bedingung, Pachtdeckel), die Bioenergie (abschmelzender Ausschreibungspfad, Biomethan-Aus) und die kleine Wasserkraft (Marktprämien-Aus für neue Kleinanlagen) — dort geht es weniger um Vergütungssätze als um Planung, Finanzierung und Machbarkeit ganzer Projekte. Deshalb steht dieser Appell allen Erneuerbaren offen. Alle Energieträger im Detail →
Ist die Einspeisevergütung nicht sowieso überflüssig?
Der eigene Monitoringbericht der Regierung rechnet vor: Ohne Vergütung steigt die Amortisation mit Speicher von 17 auf über 30 Jahre; ohne Speicher trägt sich die Anlage gar nicht mehr.
Zwingt die EU dazu?
Nein. Der Entwurf selbst nimmt Kleinanlagen vom CfD-Regime aus (Schwelle 100 kW). Das Kleinanlagen-Aus ist eine politische Entscheidung Berlins.
Was ist mit Bestandsanlagen?
Nicht betroffen. Wer bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, behält 20 Jahre Vergütung.
Was ist mit negativen Strompreisen?
Seit Februar 2025 gelöst: Bei Negativpreisen gibt es für Neuanlagen ohnehin keine Vergütung mehr (Solarspitzengesetz, § 51 EEG).
Wer steckt dahinter?
Getragen wird der Appell von der Initiative SOS-EEG (V.i.S.d.P.: Axel Klett). Der Initiator arbeitet seit 2008 in der Photovoltaik-Branche und ist bei einem Hersteller von PV-Montagesystemen beschäftigt — das wirtschaftliche Interesse an diesem Appell liegt offen. Mehr auf der Transparenz-Seite →