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Die Wertschöpfungskette Dach-Photovoltaik sammelt Mitzeichnungen für drei präzise Nachbesserungen am EEG-2027-Entwurf. Unternehmen und Bürger:innen können ab sofort mitzeichnen.
Parlamentstermine, Medienecho, Kampagnen-Meilensteine — jede Meldung mit Quelle.
Die Wertschöpfungskette Dach-Photovoltaik sammelt Mitzeichnungen für drei präzise Nachbesserungen am EEG-2027-Entwurf. Unternehmen und Bürger:innen können ab sofort mitzeichnen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat ihre Stellungnahme zur Anhörung am 5. Oktober vorgelegt (Ausschussdrucksache 21(9)372 vom 2. Oktober 2026) und sieht im Gesetzentwurf insgesamt eine Schwächung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Mit der geplanten Streichung von § 4 Nummer 4 Satz 2 EEG 2023 entfiele die bislang vorgesehene mindestens hälftige Beteiligung der Anlagen des zweiten Segments, insbesondere der Dach-Photovoltaik; zusammen mit dem Wegfall der Förderung unter 25 Kilowatt, der verpflichtenden Direktvermarktung und der dauerhaften Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent entstehe ein Maßnahmenbündel, das private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Gewerbebetriebe belaste. Die Verbände fordern, dass die Nutzung von Dachflächen Vorrang vor Freiflächen-Photovoltaik haben muss, und sprechen sich dafür aus, von der Überführung der Kleinanlagen in die Direktvermarktung abzusehen.
Quelle: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Ausschussdrucksache 21(9)372)
Mit der Unterrichtung 21/8298 vom 30. September 2026 liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vor; sie ist als sechste Vorlage Gegenstand der Anhörung am 5. Oktober. Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen zur Förderung kleiner Photovoltaikanlagen nicht zu und begründet das damit, kleine Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen rechneten sich bereits weitgehend, so dass es keiner Vollfinanzierung in Form einer zwanzigjährigen Einspeisevergütung bedürfe; die vom Bundesrat geforderte Ausweitung der befristeten Übergangszahlung auf Anlagen unter 50 Kilowatt lehnt sie ausdrücklich ab. Bleiben soll es damit bei einer Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für drei Jahre ab Inbetriebnahme, begrenzt auf Anlagen unter 7 Kilowatt, die vor dem 1. Januar 2031 in Betrieb genommen werden; neu stellt die Bundesregierung in Aussicht, dass die Bundesnetzagentur Härtefallregelungen festlegen und die Übergangszahlung für Anlagen unter 25 Kilowatt verlängern oder auf weitere Anlagen ausweiten können soll, sofern diese ihren Strom noch nicht mit angemessenem Aufwand direkt vermarkten können.
In seiner Stellungnahme zur Anhörung (Stand 1. Oktober 2026) beziffert der Bundesverband Solarwirtschaft die Folgen des geplanten Förderendes für Dachanlagen mit Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme: Für die rund 50 Prozent der privaten Kundschaft im Segment unter 25 Kilowatt, die weder Wärmepumpe noch Elektroauto haben, würde sich eine Anlage nach einem Wegfall der Förderung nicht innerhalb von 30 Jahren amortisieren, auch mit Batteriespeicher nicht; für die andere Hälfte wären es 15 bis 20 Jahre. Die geplante Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde ändere daran nichts, dass sich die Amortisationszeiten gegenüber heute um rund fünf Jahre verlängerten, und ersetze die bisherige Vergütung von rund 6,5 bis 7,5 Cent bei Teileinspeisung und rund 10 bis 12 Cent bei Volleinspeisung nicht. Förderende, Direktvermarktungspflicht und Redispatch-Vorbehalt zusammen hätten nach Einschätzung des Verbands das Potenzial, die Photovoltaik-Nachfrage zu halbieren.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (Ausschussdrucksache 21(9)361)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 2. Oktober 2026 die ersten vier schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung über das EEG 2027 veröffentlicht (Montag, 5. Oktober, 12.15 bis 14.15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus). Der Bundesverband Solarwirtschaft (Ausschussdrucksache 21(9)361) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (21(9)362) fordern beide, die Einspeisevergütung für kleine Dach-Photovoltaik zu erhalten; eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt sei erst sinnvoll, wenn intelligente Messsysteme und Marktprozesse massengeschäftstauglich seien. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (21(9)359) hält eine EEG-Förderung für neue Anlagen dagegen in den meisten Bereichen für schrittweise entbehrlich und empfiehlt für den Übergang Investitionszuschüsse. Hinzu kommt die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie (21(9)360).
Quelle: Deutscher Bundestag
Die Stiftung Umweltenergierecht hat am 29. September 2026 den Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 62 vorgelegt, in dem Dr. Yvonne Kerth und Anna Seußler Becerra den geplanten Förderrahmen für neue Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt untersuchen. Die klassische Einspeisevergütung soll für Anlagen entfallen, die ab dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden; die mit der Marktprämie geförderte Direktvermarktung soll für neue Anlagen grundsätzlich erst ab 25 Kilowatt möglich sein. Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt entfiele damit – vorbehaltlich der befristeten Übergangsförderregeln – die finanzielle Förderung, so dass nur Eigenverbrauch, Direktvermarktung ohne Förderung oder die unentgeltliche Abnahme blieben. Die Autorinnen sprechen von einem Paradigmenwechsel.
Quelle: Stiftung Umweltenergierecht
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 30. September 2026 die Sachverständigenliste für die öffentliche Anhörung zum EEG 2027 veröffentlicht (Montag, 5. Oktober, 12:15 bis 14:15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101, BT-Drucksachen 21/7867, 21/7819, 21/8108, 21/8119 und 21/7907). Zehn Sachverständige sind benannt, acht Plätze sind noch mit N. N. ausgewiesen. Für die Dach-Photovoltaik relevant: Carsten Körnig vom BSW Bundesverband Solarwirtschaft und Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, beide benannt durch die Fraktion der SPD, sowie BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser, benannt durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hinzu kommen die drei kommunalen Spitzenverbände, die DIHK, der DGB, das Hauptstadtbüro Bioenergie und die ARGE Netz.
Quelle: Deutscher Bundestag
Ein internes Papier der CDU/CSU-Fraktion mit Stand vom 25. September 2026 verlangt 86 Änderungen am Regierungsentwurf des EEG 2027. Für Dachanlagen soll der im Entwurf vorgesehene Bonus für den früheren Wechsel in die Direktvermarktung gestrichen werden; die Förderdauer für Neuanlagen soll von 20 auf 18 Jahre ab 2027 sinken, ab 2030 auf 15, ab 2035 auf zehn Jahre, und die letzte Zuschlagsrunde 2038 höchstens noch sieben Jahre umfassen. 2045 soll die EEG-Förderung enden.
Quelle: Photon
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag der Verbände BVES und bne auf Basis realer Gebote am Day-Ahead-Markt des Jahres 2025 simuliert, was zusätzliche Speicher im Stromsystem bewirken würden. Ende des ersten Halbjahres 2026 waren 19,2 Gigawatt Batteriespeicher installiert; kämen 20 Gigawatt hinzu und würden alle Speicher marktorientiert betrieben, läge der EEG-Förderbedarf den Berechnungen zufolge um bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich niedriger, die Stromkosten der Verbraucher um 410 Millionen Euro. Der Marktwert von Solarstrom stiege von rund 45 auf 61 Euro je Megawattstunde.
Quelle: pv magazine
Bis zum 27. September 2026 wurden nach den Energy-Charts des Fraunhofer ISE 90,2 Terawattstunden Solarstrom erzeugt, mehr als im gesamten Jahr 2025 mit 90,0 Terawattstunden. Der BSW-Solar verbindet die Zahl mit der Forderung, der Bundestag solle die vorliegende EEG-Novelle grundlegend nachbessern.
Quelle: BSW-Solar
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hört am Mittwoch, 7. Oktober 2026, von 8 bis 10 Uhr im Paul-Löbe-Haus zum Netzanschlusspaket an (Drucksache 21/7866) sowie zu drei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Damit stehen beide Anhörungstermine fest: EEG 2027 am 5. Oktober, Netzanschlusspaket am 7. Oktober.
Quelle: Deutscher Bundestag
Eine am 24. September veröffentlichte Szenarioanalyse der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung kommt auf eine Bruttobeschäftigung von 706.100 Personen in den erneuerbaren Energien im Jahr 2035, sofern die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden; 2025 lag der Höchststand bei 436.300. Rechnet die Studie die Wirkung von EEG-Novelle, Netzpaket, Gebäudemodernisierungsgesetz und der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ein, wären es 519.500 Beschäftigte und damit 186.600 weniger; die jährlichen, größtenteils privaten Investitionen lägen 2035 bei 52,1 statt bei den für die Ziele erforderlichen 79 Milliarden Euro.
Quelle: Bertelsmann Stiftung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die öffentliche Anhörung zum EEG 2027 für Montag, 5. Oktober 2026, 12.15 bis 14.15 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101, terminiert. Gegenstand sind der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867), eine Verordnung (21/7819), der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/8108) sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/8119) und der Linken (21/7907). Die Anhörung zum Netzanschlusspaket (21/7866) ist für Mittwoch, 7. Oktober, 8 bis 10 Uhr im Paul-Löbe-Haus angesetzt; die Liste der Sachverständigen liegt für beide Termine noch nicht vor.
Quelle: Deutscher Bundestag
In seiner 1068. Sitzung am 25. September hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum EEG-Entwurf beschlossen (Drucksache 470/26 (Beschluss)). Ziffer 11 verlangt, die Übergangszahlung auf Strom aus Anlagen mit weniger als 50 Kilowatt zu erstrecken, die vor dem 1. Januar 2031 in Betrieb genommen worden sind; Ziffer 13 bittet zusätzlich um einen dauerhaften gesetzlichen Zahlungsanspruch für kleinere Solaranlagen nach Ablauf der Übergangszeiträume. Ziffer 7 fordert, die in § 9 Absatz 2b des Entwurfs vorgesehene dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent für Aufdachanlagen unter 100 Kilowatt zu streichen, weil sie über das für die Netzintegration erforderliche Maß hinausgehe.
Quelle: Bundesrat
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) am 24. September nach halbstündiger Aussprache dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Mitberaten wurden ein Abschaffungsgesetz der AfD-Fraktion (21/8108) sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/8119) und der Linken (21/7907). Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen dem Entwurf zufolge noch bis Ende 2028 vorgesehen, allerdings nur noch drei Jahre lang statt bisher 20 Jahre und zu 5,2 statt zuletzt rund acht Cent je Kilowattstunde.
Quelle: Deutscher Bundestag
Der Bundesverband Erneuerbare Energie ruft gemeinsam mit seinen Fachverbänden, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen für Freitag, 9. Oktober, 14 Uhr, auf die Reichstagswiese; das Motto lautet „Erneuerbare Energien: Ausbauen statt Ausbremsen“. Der Bundestag solle mit EEG und Netzpaket Investitionen ermöglichen und den Ausbau von Erneuerbaren, Speichern und Netzen beschleunigen. Der Termin liegt zwischen der für den 5. Oktober geplanten Anhörung und der für den 15. und 16. Oktober vorgesehenen zweiten und dritten Lesung.
Der gemeinsame Appell vom 22. September, unterzeichnet unter anderem von BSW-Solar, BEE, bne, BWE und dem Elektrohandwerks-Verband ZVEH, verlangt einen Marktwertkorridor, der die tatsächlichen marktwertabhängigen Kosten von Anlagen berücksichtigt und die Entwicklung von Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten einbezieht. Der Energiewirtschaftsverband BDEW hat den Appell nicht unterzeichnet.
Quelle: pv magazine
Laut Bundestag soll der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) am Donnerstag, 24. September, um 17:25 Uhr in erster Lesung beraten werden; vergangene Woche war noch 20:35 Uhr genannt. Nach halbstündiger Aussprache soll der Entwurf zusammen mit einem Abschaffungsgesetz der AfD-Fraktion und Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Nach einem Bericht von top agrar sieht der Fahrplan für das Verfahren die Anhörung von Sachverständigen im Bundestag am Montag, 5. Oktober, vor, die zweite und dritte Lesung am 15. und 16. Oktober und den Beschluss des Bundesrats am 20. November. Eine Bestätigung des Anhörungstermins durch den Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegt bislang nicht vor.
Quelle: top agrar
Nach den Empfehlungen der Ausschüsse (Drucksache 470/1/26) soll die Übergangszahlung für alle Anlagen unter 50 Kilowatt gelten, die vor dem 1. Januar 2031 in Betrieb gehen; weitere Ziffern zielen auf eine dauerhafte Vergütung kleinerer Solaranlagen. Ob das Plenum die Empfehlungen übernimmt, entscheidet sich am 25. September.
Quelle: Bundesrat
Die Tagesordnung der 46. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sieht die Beschlussfassung über eine öffentliche Anhörung zum EEG-Entwurf (Drucksache 21/7867) und zum Netzanschlusspaket (Drucksache 21/7866) vor. Einen Termin für die Anhörung selbst nennt die Tagesordnung nicht.
Quelle: Deutscher Bundestag
In einem Whitepaper mit sechs Vorschlägen fordert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, die im EEG 2027 geplante 50-Prozent-Kappung für Anlagen bis 100 Kilowatt bei Direktvermarktungsanlagen mit intelligentem Messsystem entfallen zu lassen. Statt der befristeten Übergangszahlung (36 Monate) solle die Marktprämie für alle Anlagen erhalten bleiben.
Quelle: pv magazine
Laut Bundestag soll der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) am Donnerstag, 24. September, um 20:35 Uhr in erster Lesung beraten werden. Nach der Aussprache soll er zusammen mit einem Antrag der Grünen an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Nach Schätzung des Verbands würden die geplanten Regeln, darunter der Redispatch-Vorbehalt, die Stromerzeugungskosten neuer Solarparks um mehr als einen Cent je Kilowattstunde erhöhen. Blieben die Maßnahmen, sei eine Anhebung des Gebotshöchstwerts von 5,9 auf 7,5 Cent je Kilowattstunde erforderlich.
Quelle: BSW-Solar
Laut Tagesordnung des Bundestages (Stand 10. September) soll der Regierungsentwurf, Drucksache 21/7867, am 24. September in erster Beratung debattiert werden, 20 Minuten, verbunden mit einem Antrag der Grünen. Direkt danach ist das Netzpaket, Drucksache 21/7866, angesetzt; zwischen den Fraktionen besteht über die Tagesordnung noch kein Einvernehmen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Nach einem Bericht von pv magazine soll sich der Bundestag voraussichtlich in der Sitzungswoche ab dem 21. September in erster Lesung mit der EEG-Novelle 2027 (Drucksache 21/7867) und dem Netzpaket befassen; eine Tagesordnung für diese Woche ist auf bundestag.de bislang nicht veröffentlicht. Die Verabschiedung im Bundestag soll nach derzeitigen Plänen des Ministeriums dem Vernehmen nach bis Ende Oktober erfolgen, anschließend müsste der Bundesrat der Novelle noch zustimmen.
Quelle: pv magazine
Rund 49 Prozent der Stadtwerke prüfen laut ASEW noch einen Einstieg in die Direktvermarktung von Solarstrom aus kleinen Anlagen. Mit der geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung würde dieses Geschäftsfeld relevanter; als größte Hürde nennen die Befragten die Wirtschaftlichkeit.
Quelle: Solarserver
Die Fraktion Die Linke lehnt den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle ab. In einem Antrag (Drucksache 21/7907) fordert sie, die Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf, an oder in Gebäuden zu erhalten, ebenso die Sonderregelung für besondere Solaranlagen einschließlich Agri-PV.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor ist seit Montag, dem 7. September 2026, als Bundestagsdrucksache 21/7867 veröffentlicht. Damit ist die parlamentarische Beratung eröffnet. Ein Termin für die erste Lesung im Plenum ist bislang nicht bekannt; bis zu einer Entscheidung des Bundestages bleiben sämtliche Regelungen des Entwurfs Entwurfsstand.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 (7. September 2026)
Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort (Drucksache 21/7804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/7643) die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements für 2024 auf rund 2,95 Milliarden Euro und für 2025 auf rund 3,08 Milliarden Euro. Auf den finanziellen Ausgleich an die Betreiber abgeregelter Erneuerbare-Energien-Anlagen entfielen davon 554 Millionen Euro im Jahr 2024 und 435 Millionen Euro im Jahr 2025, auf den Redispatch mit konventionellen Marktkraftwerken 1,23 Milliarden beziehungsweise 1,18 Milliarden Euro. Die Vorhaltekosten der Reservekraftwerke stiegen von 696 auf 955 Millionen Euro, die Abrufkosten von 372 auf 412 Millionen Euro.
Quelle: Deutscher Bundestag, heute im bundestag (7. September 2026)
Die am 3. September aktualisierte Vorschau der Berliner Senatskanzlei auf die Bundesratssitzung am 25. September 2026 führt den Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor, Drucksache 470/26, unter den Gesetzentwürfen der Bundesregierung im ersten Durchgang auf. Im Bundestag steht die Novelle dagegen nicht an: Der ebenfalls am 3. September veröffentlichte Ablaufplan für die Sitzungswoche vom 8. bis 11. September sieht ausschließlich Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 vor.
Quelle: Senatskanzlei Berlin, Bundesangelegenheiten (Stand 3. September 2026)
Das gemeinnützige 1000 GW Institut hat den AgNes-Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur vom 6. August untersucht: Der vorgesehene Prosumeraufschlag von 70 bis 90 Prozent des Grundpreises, im Beispiel Leverkusen 125 bis 160 Euro im Jahr, fiele bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für jede Wohnung einzeln an, im Einfamilienhaus und beim Mieterstrom dagegen nur einmal. Autor Daniel Fürstenwerth sieht damit die Ziele Verursachergerechtigkeit, Verbraucherschutz und Systemdienlichkeit verfehlt; am nachteiligsten betroffen wären nach der Analyse Mieter kleiner Wohnungen mit geringem Stromverbrauch.
Quelle: pv magazine
Nach einer Analyse von Enervis im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft haben Photovoltaik-Anlagen die Stromkosten im Jahr 2025 um 15,7 Milliarden Euro gesenkt, während die EEG-Förderkosten bei 10,9 Milliarden Euro lagen; der ermittelte wirtschaftliche Wert liegt damit 40 Prozent über der Förderung. Die Summe setzt sich aus vermiedenen Strombeschaffungskosten von 13,1 Milliarden Euro und Exporterlösen von 2,6 Milliarden Euro zusammen, ohne Solarstrom wären die Börsenstrompreise im Mittel rund 20 Prozent höher ausgefallen. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert, bei der anstehenden EEG-Novelle und dem Netzpaket auf Maßnahmen zu verzichten, die den weiteren Photovoltaik-Zubau im kommenden Jahr ausbremsen könnten.
Quelle: pv magazine
Enpal und 1Komma5° haben am 2. September in Berlin bei einem gemeinsamen Pressetermin ihre technischen Einwände gegen § 9 Absatz 2b des EEG-Entwurfs vorgetragen: Danach soll die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt künftig bei allen neuen Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt auf 50 Prozent begrenzt werden, auch bei steuerbaren Anlagen. Benjamin Merle-Oberheide von Enpal verwies darauf, dass die Begrenzung nicht nur die Solarstromeinspeisung träfe, sondern auch gekoppelte Batteriespeicher und bidirektional ladbare Elektroautos, und die Erlösmöglichkeiten gerade in der künftig verpflichtenden Direktvermarktung stark einschränken würde. Beide Unternehmen fordern Ausnahmen für direkt vermarktete Anlagen und stärkere Pflichten für Netzbetreiber, die vorgeschriebene Steuerungstechnik auch tatsächlich einzusetzen; heute sind nicht steuerbare Anlagen auf 60 Prozent begrenzt.
Quelle: pv magazine
Die Energiewende-Digitalisierungs-Allianz, ein Bündnis aus 17 Unternehmen, darunter 1Komma5°, Enpal, Lichtblick, Octopus Energy und Sonnen, hat am 1. September einen eigenen Gesetzentwurf mit 30 konkreten Einzelmaßnahmen vorgelegt; er zielt auf Änderungen im EEG, im Energiewirtschaftsgesetz und im Messstellenbetriebsgesetz. Zentrales Instrument soll ein pauschalierter Schadensersatz sein, den künftig alle Netznutzer rechtlich und finanziell gegenüber den 866 Verteilnetzbetreibern in Deutschland geltend machen könnten; dazu kommen Vorschläge für einen beschleunigten Smart-Meter-Rollout mit neuen Ansprüchen bei Nichterfüllung der Pflichteinbauquoten und einem Pfad zur Kommunikation von 15-Minuten-Werten.
Quelle: pv magazine
Die Energiewende-Digitalisierungsallianz (EDA), ein Bündnis aus 17 Unternehmen, darunter 1Komma5°, E3/DC, Enpal, Green Planet Energy, Lichtblick, Naturstrom, Octopus Energy, Rabot Energy und Sonnen, hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung und Standardisierung der Energiewende vorgelegt. Die 30 vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen betreffen Änderungen am EEG, am Energiewirtschaftsgesetz und am Messstellenbetriebsgesetz; zentrales Instrument wäre ein pauschalierter Schadensersatz, den alle Netznutzer gegenüber ihrem Verteilnetzbetreiber geltend machen könnten, wenn die Standards nicht erfüllt würden. Die Allianz begründet den Vorstoß damit, dass die 866 Verteilnetzbetreiber in Deutschland weiterhin unterschiedliche Formulare, Prozessanforderungen und technische Vorgaben für den Netzanschluss nutzen, und appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Regulierungsbehörden, die Maßnahmen in das weitere Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen.
Quelle: pv magazine
Die am 26. August veröffentlichte Tagesordnung für die 91. bis 94. Sitzung des Bundestages vom 8. bis 11. September 2026 führt ausschließlich den Bundeshaushalt 2027 und einen Verkehrsantrag auf; die EEG-Novelle steht nicht darauf. Auch der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat für seine 44. Sitzung am 8. September allein eine öffentliche Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz (Drucksache 21/6587) angesetzt. Ein Termin für die erste Beratung des EEG 2027 im Bundestag ist damit weiterhin nicht bekannt; die nächste Plenarsitzung des Bundesrates, dem der Entwurf als Drucksache 470/26 vorliegt, ist für den 25. September 2026 vorgesehen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Tagesordnung 91. bis 94. Sitzung (Stand 26. August 2026)
Agora Energiewende hat auf Grundlage vorläufiger Daten eine erste Abschätzung der deutschen Emissionen für 2026 vorgelegt: Bei fortgeschriebener Entwicklung kämen 635 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent zusammen, während das Klimaschutzgesetz eine Höchstgrenze von 625 Millionen Tonnen vorsieht. Im Stromsektor stieg die Erzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr um 7 Terawattstunden gegenüber dem Vorjahreszeitraum; das größte Plus entfiel mit 6,9 Terawattstunden auf die Windenergie, die Photovoltaik legte um 0,8 Terawattstunden zu. Agora-Direktorin Julia Bläsius fordert, die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für klimafreundliche Investitionen von Haushalten, Unternehmen und Kommunen schaffen.
Quelle: pv magazine
Der Bundeskanzler hat den vom Bundesrat am 10. Juli 2026 in seiner 1067. Sitzung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes am 26. August 2026 nach Artikel 76 Absatz 3 Grundgesetz an den Bundestag übersandt (Drucksache 21/7734). Nach dem Entwurf sollen Netzbetreiber an einem Netzverknüpfungspunkt Anschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher drei Jahre lang zurückhalten dürfen, in begründeten Fällen um zwei weitere Jahre verlängerbar, und Anschlussnehmer bevorzugen dürfen, die Lasten oder Speicher mit erneuerbaren Energien überbauen; eine flexible Netzanschlussvereinbarung müssten sie auf Verlangen des Anschlussnehmers anbieten, mit Stand-Alone-Batteriespeichern abschließen. In der beigefügten Stellungnahme verweist die Bundesregierung auf die Priorisierungsregel des vom Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossenen Netzanschlusspakets (§ 17b EnWG) und kommt zu dem Schluss, eine separate Initiative des Bundesrates sei dazu nicht notwendig.
Quelle: Deutscher Bundestag
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland berichtet, dass die Neuinstallationen im Segment bis 25 Kilowatt im Jahr 2026 weiterhin unter dem Vorjahresniveau liegen; einen vorgezogenen Investitionsschub vor den für 2027 geplanten EEG-Änderungen sieht der Verein nicht. Als Grund nennt er die Unsicherheit über die künftigen Vergütungs- und Einspeiseregeln, die eher zu einer abwartenden Haltung führe; Geschäftsführerin Susanne Jung rät, bereits geplante Anlagen noch 2026 in Betrieb zu nehmen, dabei aber keine Abstriche bei fachgerechter Planung und Installation zu machen.
Quelle: pv magazine
Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen hat sechs Forderungen zu den Kabinettsentwürfen vom 29. Juli 2026 vorgelegt und verlangt vor allem, den Redispatch-Vorbehalt zu streichen: In kapazitätslimitierten Gebieten soll der Anspruch auf einen Netzanschluss entfallen, Betreiber müssten ein Vertragsangebot des Netzbetreibers annehmen und mindestens sechs Jahre lang auf bis zu 20 Prozent ihrer Entschädigung für netzbedingte Abschaltungen verzichten. Für Dachanlagen fordert der Verband den Marktwert für Photovoltaik als Übergangslösung; die ab 2027 geplante Einspeisegrenze von 70 Prozent für neue Solarparks und 280 Watt je Quadratmeter Rotorfläche für neue Windenergieanlagen solle nur in kapazitätslimitierten Gebieten gelten, nicht bundesweit und dauerhaft. Verbandsvorsitzende Bärbel Heidebroek spricht von einem scharfen Konflikt zwischen Bund und Ländern.
Quelle: Solarserver
Nach § 9 des Regierungsentwurfs soll die maximale Wirkleistungseinspeisung von Solaranlagen unter 100 Kilowatt am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden, unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Vertreter von 1Komma5°, Enpal, Octopus Energy, E.On Deutschland und der Volkswagen-Tochter Elli kritisieren, dass die Kappung nicht nur die Photovoltaik-Anlage träfe, sondern auch Batteriespeicher und bidirektional ladende Elektroautos auf die Hälfte der Photovoltaik-Leistung begrenzen würde; auf der VW-Plattform MEB seien europaweit rund eine Million Fahrzeuge technisch für bidirektionales Laden vorbereitet, gut 360.000 davon in Deutschland.
Quelle: Cleanthinking
Der Bundesverband Solarwirtschaft meldet mehr als 128 Gigawattpeak installierte Solarleistung in über 6 Millionen Anlagen; das EEG-Zwischenziel für 2026 ist damit erfüllt. Bis zum gesetzlichen Ziel von 215 Gigawattpeak im Jahr 2030 müssten nach Verbandsrechnung noch rund 87 Gigawatt hinzukommen, im Schnitt rund 20 Gigawattpeak pro Jahr statt der zuletzt jeweils rund 17,5 Gigawattpeak in den Jahren 2024 und 2025. Geplante Förderkürzungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die stärkere Verpflichtung zur Direktvermarktung und der teilweise Wegfall von Entschädigungen bei netzbedingten Abregelungen würden dieses Tempo nach Einschätzung des Verbands bremsen.
Quelle: BSW-Solar
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dem Bundesrat am 14. August als Drucksache 470/26 zugeleitet worden und dort als besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz gekennzeichnet; als Fristablauf ist der 25. September 2026 vermerkt, der Termin der nächsten Plenarsitzung. Nach dieser Vorschrift könnte die Bundesregierung den Entwurf dem Bundestag schon nach drei Wochen zuleiten, ohne die Stellungnahme des Bundesrates abzuwarten.
Quelle: Bundesrat
Nach der Hochrechnung der Bundesnetzagentur aus dem Marktstammdatenregister war der Juli 2026 mit 1.827,9 Megawatt der bislang stärkste Zubaumonat des Jahres. Getragen wird er von Freiflächenanlagen mit 917,7 Megawatt, während auf Anlagen an und auf Gebäuden 628,5 Megawatt und auf Balkonkraftwerke 62 Megawatt entfallen; von Januar bis Juli stehen 5.118,4 Megawatt Freifläche 4.021,3 Megawatt auf Gebäuden gegenüber. Der Photovoltaik-Großhändler EWS erwartet, dass Interessenten versuchen werden, ihre Dachanlagen noch in diesem Jahr und damit vor Inkrafttreten des EEG 2027 zu realisieren.
Quelle: pv magazine
Nach einer Auswertung des Marktstammdatenregisters durch den Photovoltaik-Großhändler EWS erreichte der Ausbau im Juli 2026 rund 1,53 Gigawatt; auf Anlagen bis 750 Kilowatt entfielen davon knapp 595,6 Megawatt und damit etwa 2 Prozent weniger als im Vormonat. EWS geht davon aus, dass die erwarteten Einschnitte in der Förderkulisse für einen Vorzieheffekt bis zum Jahresende sorgen und die daraus folgende starke Jahresendrallye auf bereits heute spürbare Materialengpässe treffen würde.
Quelle: Solarserver
Nach § 9 des Regierungsentwurfs sollen neue kleine und mittlere Photovoltaik-Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung gedrosselt werden, unabhängig davon, ob die Anlage in der Direktvermarktung ist. Der Solaranbieter Enpal rechnet vor, dass einer typischen Anlage mit 13 Kilowatt Leistung und 16 Kilowattstunden Speicherkapazität durch die Kappung mindestens 160 Euro an Vermarktungserlösen pro Jahr entgingen, dazu weitere rund 200 Euro durch den Prosumer-Aufschlag.
Quelle: zfk
Die vom Bundesverband WindEnergie beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante systemdienliche Anschlussleistung ohne angemessene Übergangsregelung gegen die Eigentumsgarantie, die Berufsfreiheit und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstieße; sie soll ab 1. Januar 2027 das bisher vorrangige und unbeschränkte Netzanschlussrecht für EEG-Anlagen begrenzen. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek fordert einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz für weit fortgeschrittene Projekte und Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Quelle: BWE
Die Übertragungsnetzbetreiber weisen für Juli 2026 einen Marktwert Solar von 5,226 Cent je Kilowattstunde aus, nach 6,190 Cent im Juni; der Spotmarktpreis lag im Juli bei 10,545 Cent. Der Monatsmarktwert gibt die durchschnittlichen Börsenerlöse wieder, die in der Direktvermarktung zu erzielen waren — also die Bezugsgröße, an der sich die Erlöse neuer Dachanlagen orientieren würden, sofern die geplante Pflicht zur Direktvermarktung so kommt.
Quelle: Solarserver
Eine von beiden Ländern beauftragte Studie des Beratungshauses Enervis kommt zu dem Ergebnis, dass ein marktgetriebener Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen wirtschaftlich nicht möglich wäre: Die Stromgestehungskosten lägen in allen drei betrachteten Szenarien bis 2045 weit oberhalb der zu erwartenden Marktwerte. Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer fordert die Bundesregierung auf, EEG-Novelle und Netzpaket nachzubessern; über die Entwürfe soll der Bundestag nach der Sommerpause entscheiden.
Quelle: pv magazine